Verwaltungsgerichtshof 91/05/0205

91/05/0205Verwaltungsgerichtshof14.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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