Verwaltungsgerichtshof 91/05/0181

91/05/0181Verwaltungsgerichtshof17.03.1992

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1992

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG in Verbindung mit § 62 VwGG und § 66 Abs. 4 AVG wird der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Hofkirchen vom 24. November 1987 betreffend die Erteilung einer Baubewilligung an JB aufgehoben.

Die Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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