Verwaltungsgerichtshof 91/05/0180

91/05/0180Verwaltungsgerichtshof17.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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