Verwaltungsgerichtshof 91/05/0179

91/05/0179Verwaltungsgerichtshof15.10.1991

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Zurechnung von Bescheiden Intimation Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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