Verwaltungsgerichtshof 91/05/0157

91/05/0157Verwaltungsgerichtshof17.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- sowie dem Erstmitbeteiligten und der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.350,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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