Verwaltungsgerichtshof 91/05/0148

91/05/0148Verwaltungsgerichtshof24.09.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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