Verwaltungsgerichtshof 91/05/0143

91/05/0143Verwaltungsgerichtshof07.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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