Verwaltungsgerichtshof 91/05/0095

91/05/0095Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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