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91/05/0087•Verwaltungsgerichtshof 91/05/0087
91/05/0087Verwaltungsgerichtshof21.01.1992
Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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