Verwaltungsgerichtshof 91/05/0077

91/05/0077Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Regest

Enteignung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm eine elektrizitätsrechtliche Bau- und Betriebsbewilligung erteilt wurde (Spruchteil A), wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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