Verwaltungsgerichtshof 91/05/0064

91/05/0064Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerin wird abgewiesen.

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