Verwaltungsgerichtshof 91/05/0054

91/05/0054Verwaltungsgerichtshof15.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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