Verwaltungsgerichtshof 91/05/0048

91/05/0048Verwaltungsgerichtshof18.06.1991

Regest

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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