Verwaltungsgerichtshof 91/05/0045

91/05/0045Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.