Verwaltungsgerichtshof 91/05/0040

91/05/0040Verwaltungsgerichtshof27.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 505,--, dem mitbeteiligten Dr. D Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- sowie der Stadtgemeinde X Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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