Verwaltungsgerichtshof 91/05/0026

91/05/0026Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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