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91/05/0016•Verwaltungsgerichtshof 91/05/0016
91/05/0016Verwaltungsgerichtshof28.04.1992
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensrecht AVG Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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