Verwaltungsgerichtshof 91/05/0009

91/05/0009Verwaltungsgerichtshof18.06.1991

Regest

Änderung der Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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