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91/05/0008•Verwaltungsgerichtshof 91/05/0008
Die vom Magistrat der Stadt Wien am 18. und 20. Juli 1989 auf den Liegenschaften Wien XVII, Rosensteingasse 41, und Lobenhauerngasse 13 - 15, gesetzten Maßnahmen (Öffnen und Versperren von Wohnungen samt teilweisem Einbau von Zylinderschlössern, Anbringung von Ketten, Errichtung einer Bretterwänd sowie Räumung) waren rechtswidrig.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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