Verwaltungsgerichtshof 91/05/0004

91/05/0004Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Regest

Befangenheit von Sachverständigen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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