Verwaltungsgerichtshof 91/04/0335

91/04/0335Verwaltungsgerichtshof10.06.1992

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0335

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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