Verwaltungsgerichtshof 91/04/0328

91/04/0328Verwaltungsgerichtshof21.06.1993

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0328

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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