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91/04/0313•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0313
91/04/0313Verwaltungsgerichtshof23.11.1993
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Inhalt der Berufungsentscheidung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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