Verwaltungsgerichtshof 91/04/0306

91/04/0306Verwaltungsgerichtshof31.03.1992

Regest

Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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