Verwaltungsgerichtshof 91/04/0240

91/04/0240Verwaltungsgerichtshof25.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei solche in der Höhe von S 11.360,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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