Verwaltungsgerichtshof 91/04/0233

91/04/0233Verwaltungsgerichtshof31.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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