Verwaltungsgerichtshof 91/04/0224

91/04/0224Verwaltungsgerichtshof28.01.1992

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Grundsatz der Unbeschränktheit Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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