Verwaltungsgerichtshof 91/04/0093

91/04/0093Verwaltungsgerichtshof25.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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