Verwaltungsgerichtshof 91/04/0038

91/04/0038Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Regest

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Dem Antrag auf Wiederaufnahme des mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. November 1990, Zl. 90/04/0304, abgeschlossenen Verfahrens wird nicht stattgegeben.

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