Verwaltungsgerichtshof 91/03/0351

91/03/0351Verwaltungsgerichtshof28.10.1992

Regest

Alkotest Voraussetzung Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Alkotest Verweigerung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Unfallschock Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0351

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.