Verwaltungsgerichtshof 91/03/0342

91/03/0342Verwaltungsgerichtshof08.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0342

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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