Verwaltungsgerichtshof 91/03/0316

91/03/0316Verwaltungsgerichtshof15.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0316

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1992

Spruch

  1. Die Beschwerde wird, soweit mit ihr die Aufhebung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 17. Juni 1991, Zl. 3 St-7576/91, sowie die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens beantragt wird, zurückgewiesen.

  2. Die Behandlung der Beschwerde gegen den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol wird abgelehnt.

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