Verwaltungsgerichtshof 91/03/0315

91/03/0315Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Regest

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweise Überschreiten der Geschwindigkeit Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Kraftfahrzeugtechniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0315

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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