Verwaltungsgerichtshof 91/03/0314

91/03/0314Verwaltungsgerichtshof04.03.1992

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0314

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1992

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Landeshauptstadt Salzburg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 5.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.