Verwaltungsgerichtshof 91/03/0309

91/03/0309Verwaltungsgerichtshof21.12.1992

Regest

Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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