Verwaltungsgerichtshof 91/03/0303

91/03/0303Verwaltungsgerichtshof29.01.1992

Regest

Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0303

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung des Abspruches über die Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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