Verwaltungsgerichtshof 91/03/0294

91/03/0294Verwaltungsgerichtshof18.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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