Verwaltungsgerichtshof 91/03/0293

91/03/0293Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0293

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

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