Verwaltungsgerichtshof 91/03/0272

91/03/0272Verwaltungsgerichtshof29.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,-- (insgesamt S 6.070,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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