Verwaltungsgerichtshof 91/03/0255

91/03/0255Verwaltungsgerichtshof18.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- und der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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