Verwaltungsgerichtshof 91/03/0239

91/03/0239Verwaltungsgerichtshof23.09.1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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