Verwaltungsgerichtshof 91/03/0190

91/03/0190Verwaltungsgerichtshof16.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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