Verwaltungsgerichtshof 91/03/0186

91/03/0186Verwaltungsgerichtshof02.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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