Verwaltungsgerichtshof 91/03/0145

91/03/0145Verwaltungsgerichtshof17.06.1992

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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