Verwaltungsgerichtshof 91/03/0138

91/03/0138Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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