Verwaltungsgerichtshof 91/03/0127

91/03/0127Verwaltungsgerichtshof29.01.1992

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,--, sohin zusammen S 12.140,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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