Verwaltungsgerichtshof 91/03/0121

91/03/0121Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich auf den Strafaufschub bezieht, zurückgewiesen.

  1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Versagung der Bewilligung auf Teilzahlung richtet, abgewiesen.

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