Verwaltungsgerichtshof 91/03/0093

91/03/0093Verwaltungsgerichtshof08.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.