Verwaltungsgerichtshof 91/03/0089

91/03/0089Verwaltungsgerichtshof22.03.1995

Regest

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG) Zurechnung von Organhandlungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Diverses Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.