Verwaltungsgerichtshof 91/03/0087

91/03/0087Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Regest

Beweismittel Urkunden Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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